Rechtsgebiet

Engagierte Verteidigung im Strafrecht

Ein Strafverfahren ist eine Ausnahmesituation. Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung stehen wir Ihnen konsequent zur Seite — und schützen Ihre Rechte.

Strafverteidigung — von Anfang an an Ihrer Seite

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird — sei es durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einen Strafbefehl —, gerät schnell unter Druck. In dieser Situation ist eine ruhige, erfahrene Verteidigung entscheidend. Wir verschaffen uns durch Akteneinsicht ein vollständiges Bild der Beweislage, erklären Ihnen Ihre Rechte und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Fall passt.

Wichtig zu wissen: Bereits das Ermittlungsverfahren entscheidet oft über den Ausgang. Wer hier ohne anwaltliche Beratung Stellung nimmt, schadet sich häufig selbst. Deshalb gilt: erst schweigen, dann mit dem Anwalt sprechen.

In welchen Verfahren wir Sie verteidigen

Vermögen

Vermögens- und Eigentumsdelikte. Etwa Diebstahl, Betrug, Untreue oder Unterschlagung.

Gewalt

Körperverletzungsdelikte. Vom Vorwurf der einfachen bis zur gefährlichen Körperverletzung.

BtMG

Betäubungsmittelstrafrecht. Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Verkehr

Verkehrsstrafrecht. Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs — siehe auch unsere Seite zum Verkehrsstrafrecht.

JGG

Jugendstrafrecht. Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz.

Verfahren

Strafbefehl & Einspruch. Wir prüfen einen erhaltenen Strafbefehl und legen fristgerecht Einspruch ein, wenn das sinnvoll ist.

Fazit

Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet nicht das Ende — er bedeutet, dass Sie jetzt eine konsequente Verteidigung brauchen. Wir nehmen Ihren Fall ernst, informieren Sie verständlich über jeden Verfahrensschritt und setzen uns mit Nachdruck für das bestmögliche Ergebnis ein.

Vorladung oder Durchsuchung — was tun?

  1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache.
  2. Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen.
  3. Unterschreiben Sie keine Protokolle, deren Inhalt Sie nicht geprüft haben.
  4. Bei einer Durchsuchung: Widersprechen Sie der Maßnahme ausdrücklich (zu Protokoll).
  5. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht nimmt.
Häufige Fragen

Strafrecht — kurz erklärt

Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten, und Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie zunächst einen Anwalt, der für Sie Akteneinsicht nimmt und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmt.

So früh wie möglich — idealerweise sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt. Eine frühe Verteidigung kann in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Im Erstgespräch klären wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen und ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Strafrechtlicher Vorwurf? Sprechen Sie zuerst mit uns.

Wir prüfen Ihren Fall und verteidigen Ihre Rechte — von der ersten Vorladung an.