Kompetente Beratung im Unternehmensrecht
Von der Gründung über die Rechtsformwahl bis zur Vertragsgestaltung — wir schaffen rechtssichere Strukturen für Ihr Unternehmen.
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Unternehmerische Entscheidungen haben fast immer eine rechtliche Dimension — ob bei der Gründung, beim Abschluss von Verträgen oder im Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Wer von Anfang an rechtssichere Strukturen schafft, vermeidet teure Konflikte und Haftungsrisiken.
Wir beraten Gründerinnen und Gründer ebenso wie etablierte Unternehmen — praxisnah, verständlich und mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele.
Unsere Leistungen im Überblick
Gründung & Rechtsformwahl. Wir beraten zur passenden Rechtsform — GmbH, UG, AG oder Personengesellschaft — und begleiten die Gründung.
Gesellschaftsverträge. Klare Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung und Ausscheiden von Gesellschaftern beugen Streit vor.
Geschäftsführerhaftung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie persönliche Haftungsrisiken erkennen und begrenzen.
Vertragsgestaltung. Vom Liefer- bis zum Dienstvertrag — wir gestalten Ihre Verträge rechtssicher und interessengerecht.
Gesellschafterstreitigkeiten. Wir vertreten Sie bei Konflikten unter Gesellschaftern — außergerichtlich und vor Gericht.
Unternehmenskäufe (M&A). Wir begleiten Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen.
Fazit
Unternehmensrecht ist Gestaltungsrecht: Wer früh die richtigen Weichen stellt, schützt sein Unternehmen vor vermeidbaren Risiken. Wir sind Ihr verlässlicher rechtlicher Partner — von der Gründung bis zur Nachfolge.
Sie planen eine Gründung — was tun?
- Definieren Sie Ihr Geschäftsmodell und den geplanten Kapitalbedarf.
- Lassen Sie die passende Rechtsform prüfen — sie bestimmt Haftung und Aufwand.
- Sichern Sie das Verhältnis der Gesellschafter durch einen klaren Vertrag.
- Klären Sie Haftungsfragen, bevor Sie Geschäftsführer werden.
- Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, bevor Sie Verträge unterzeichnen.
Unternehmensrecht — kurz erklärt
Am besten frühzeitig — bei der Gründung, bei der Wahl der Rechtsform, beim Abschluss wichtiger Verträge und bei Konflikten unter Gesellschaftern. Wer erst im Streitfall einen Anwalt hinzuzieht, hat oft deutlich weniger Gestaltungsspielraum.
Fehlerhafte Gesellschaftsverträge, unklare Haftungsregelungen und unzureichende Verträge können zu Haftungsrisiken, langwierigen Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen. Gerade die persönliche Geschäftsführerhaftung wird in der Praxis häufig unterschätzt.
Von der Gründung über die Vertragsgestaltung bis zur Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten und Unternehmenskäufen — ein Anwalt sorgt für rechtssichere Strukturen und vertritt Ihre Interessen konsequent.