Rechtsgebiet

Kompetente Verteidigung im Verkehrsunfall-Strafrecht

Wenn aus einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren wird, geht es schnell um Fahrverbot, Fahrerlaubnis und Vorstrafe. Wir verteidigen Sie konsequent — von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Was ist Verkehrsunfall-Strafrecht?

Nicht jeder Verkehrsunfall bleibt eine reine Versicherungssache. Sobald ein Verhalten im Straßenverkehr einen Straftatbestand erfüllt, ermittelt die Staatsanwaltschaft — und es droht ein Strafverfahren mit erheblichen Folgen für Ihre Fahrerlaubnis, Ihren Geldbeutel und Ihr Führungszeugnis. Das Verkehrsunfall-Strafrecht umfasst genau diese Fälle, in denen aus einem Unfall oder einem riskanten Fahrverhalten ein strafrechtlicher Vorwurf wird.

Gerade hier gilt: Wer früh anwaltlich beraten ist, kann seine Rechte wahren. Wir verschaffen uns über die Ermittlungsakte ein vollständiges Bild, prüfen die Beweislage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Relevante Straftatbestände

Im Verkehrsunfall-Strafrecht spielen vor allem diese Vorschriften eine Rolle:

§ 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen („Fahrerflucht“), macht sich strafbar — auch bei kleineren Schäden.

§ 229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung. Wird bei einem Unfall eine andere Person verletzt, kommt regelmäßig der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht.

§ 222 StGB

Fahrlässige Tötung. Der schwerste Vorwurf im Verkehrsstrafrecht — hier ist eine konsequente, sorgfältige Verteidigung besonders wichtig.

§ 315b StGB

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Erfasst verkehrsfremde Eingriffe, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs. Etwa durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten oder Fahruntüchtigkeit, durch die Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

§ 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr. Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht fahrtüchtig ist, macht sich strafbar.

Fazit

Im Verkehrsunfall-Strafrecht geht es selten nur um Geld — es geht um Ihre Fahrerlaubnis, Ihre berufliche Mobilität und Ihren guten Ruf. Eine frühzeitige, erfahrene Verteidigung ist der wichtigste Schritt, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden Stellung nehmen.

Verkehrsunfall mit strafrechtlichem Bezug — was tun?

  1. Bleiben Sie an der Unfallstelle und sichern Sie die Stelle ab — entfernen Sie sich keinesfalls.
  2. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzten den Notruf 112.
  3. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache — nur Ihre Personalien sind anzugeben.
  4. Notieren Sie sich den Unfallhergang aus Ihrer Sicht, solange die Erinnerung frisch ist.
  5. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, bevor Sie eine Aussage machen oder ein Schreiben unterzeichnen.
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Häufige Fragen

Verkehrsstrafrecht — kurz erklärt

Je nach Tatbestand reichen die Folgen von einer Geldstrafe über ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Hinzu kommen Punkte im Fahreignungsregister und mögliche Auflagen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Ein Anwalt erhält Akteneinsicht, schützt Sie vor unbedachten Aussagen und kann häufig eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutlich mildere Folge erreichen. Ohne anwaltliche Beratung treffen Betroffene oft Entscheidungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzten den Notruf. Geben Sie gegenüber der Polizei nur Ihre Personalien an und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie anschließend einen Anwalt, bevor Sie eine Aussage machen.

Vorladung erhalten? Reagieren Sie, bevor Sie aussagen.

Wir prüfen Ihren Fall und verteidigen Ihre Rechte — von der ersten Vorladung an.