Kompetente Hilfe im Verkehrsunfallrecht
Von der Unfallregulierung bis zur Auseinandersetzung mit der Versicherung — wir sorgen dafür, dass Sie nach einem Unfall alles erhalten, was Ihnen zusteht.
Nach dem Unfall: Ihre Rechte vollständig durchsetzen
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert — und die Regulierung des Schadens danach oft zäh. Versicherungen kürzen Schadenspositionen, verzögern Zahlungen oder stellen die Schuldfrage in Zweifel. Wer hier nicht genau weiß, welche Ansprüche bestehen, bleibt am Ende auf einem Teil des Schadens sitzen.
Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie: Wir bewerten die Schuldfrage, beziffern alle Ansprüche und setzen sie gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite zudem die Kosten Ihres Anwalts.
Diese Ansprüche setzen wir für Sie durch
Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert. Die Kosten der Instandsetzung oder — bei einem Totalschaden — der Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Nutzungsausfall oder Mietwagen. Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
Merkantile Wertminderung. Ein repariertes Unfallfahrzeug ist weniger wert — dieser Verlust ist erstattungsfähig.
Schmerzensgeld. Bei Verletzungen steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Sachverständigenkosten. Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen.
Unkostenpauschale. Für Telefon, Porto und Fahrtkosten der Schadensabwicklung.
Fazit
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie nicht auf die gegnerische Versicherung vertrauen, sondern Ihre Ansprüche selbst — bzw. anwaltlich vertreten — durchsetzen. Wir kümmern uns um die gesamte Regulierung, damit Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Verkehrsunfall — was tun?
- Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie bei Verletzten Erste Hilfe.
- Rufen Sie bei Personenschaden oder unklarer Lage die Polizei (110).
- Dokumentieren Sie den Unfall: Fotos von Fahrzeugen, Stellung, Schäden, Umfeld.
- Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten aus, notieren Sie Zeugen.
- Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis — und beauftragen Sie einen eigenen Gutachter.
Verkehrsunfall & Schaden — kurz erklärt
Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen unter anderem Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, eine Wertminderung, Schmerzensgeld bei Verletzungen sowie eine Unkostenpauschale zu. Auch die Kosten Ihres Anwalts trägt in diesem Fall die gegnerische Versicherung.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten der gegnerischen Versicherung fällt erfahrungsgemäß häufig zu Ihren Ungunsten aus.
Versicherungen kürzen Schadenspositionen regelmäßig. Ein Anwalt sorgt dafür, dass alle Ansprüche vollständig und korrekt durchgesetzt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten — anwaltliche Hilfe ist für Sie dann in der Regel kostenfrei.